Dort wird sie zusammen mit dem Spitzenkandidaten zur Landtagswahl, Innenminister Lorenz Caffier, um Stimmen für die CDUwerben. Kurze Zeit später ist dann der zweite Auftritt der Kanzlerin im Kurpark von Boltenhagen vorgesehen. Es sind die ersten Auftritte von Merkel in der heißen Phase des Wahlkampfs zur Landtagswahl am 4. September. In der jüngsten Umfrage zur Landtagswahl von infratest dimap war die CDU mit 25 Prozent als stärkste Partei vor der SPD mit 22 und der AfDmit 19 Prozent hervorgegangen. 2011 hatte die CDU 23 Prozent erhalten und war als Juniorpartner eine Koalition mit der SPD (damals 35,6 Prozent) eingegangen.
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel würdigt beim 110. Deutschen Bädertag in Zingst die deutschen Heilbäder und Kurorte als medizinische Kompetenzzentren.
Weit über 200 Vertreter der Wirtschaft, Wissenschaft und Politik aus ganz Deutschland tagten auf dem 110. Deutschen Bädertag unter Leitung des Präsidenten des Deutschen Heilbäderverbandes e. V., Ernst Hinsken, im Ostseeheilbad Zingst.
Dabei sagte die Bundeskanzlerin in ihrer mit viel Beifall aufgenommenen Rede den deutschen Heilbädern und Kurorten ihre Unterstützung bei verschiedenen Fragen und Weichenstellungen zu. Schließlich habe sie selbst in ihrem Wahlkreis 13 See(heil)bäder und Kurorte. Auch war sie der Meinung der Verbandsmitglieder, dass die deutschen Heilbäder und Kurorte auch auf Grund der medizinischen Kernkompetenz im ländlichen Raum in das demnächst zu verabschiedende Präventionsgesetz, das neben dem Mauerfall vor 25 Jahren im Mittelpunkt der Tagung stand, mit einbezogen werden müssen.
Der Entwurf des Präventionsgesetzes sieht unter anderem vor, die Inanspruchnahme von Primärpräventions- und Vorsorgeleistungen für Versicherte mit besonderen beruflichen oder familiären Belastungssituationen, wie Beschäftigte in Schichtarbeit und pflegende Angehörige, zu erleichtern.
Versicherte mit besonderen beruflichen und familiären Belastungssituationen sollen nach dem Referentenentwurf zum Präventionsgesetz unmittelbar ambulante Leistungen in anerkannten Kurorten in Anspruch nehmen können. Die Krankenkassen dürfen deshalb bei ihren Leistungsentscheidungen nicht auf die Möglichkeit verweisen, dass für diese Versicherten entsprechende ambulante Maßnahmen am Wohnort ausreichen. „Wir begrüßen, dass die gesetzlichen Krankenkassen in die Prävention investieren“, so Hinsken, die Mitglieder des Deutschen Heilbäderverbandes sind sich darüber hinaus jedoch einig, dass dies nur ein erster Schritt sein könne.“ Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sowie der Zunahme an chronischen und multimorbiden Erkrankungen müssten diese Leistungen allen Versicherten als Pflichtleistung zur Verfügung stehen. Stehen doch insbesondere die deutschen Heilbäder und Kurorte für erfolgreiche hochkomplexe Präventionsleistungen mit geprüfter Qualität und Tradition.